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Neuer Leitfaden Prävention GKV Stand August 2010 - Welche Änderungen betreffen die Rückenschule?

http://www.easy-praeventionskurse.de/admin/docs/leitfaden.pdf

Leitfaden Prävention GKV Stand 27.August 2010

 

Beitrag von Inka Matschey in der Säule 1/2011

Neuer „Leitfaden Prävention“ des GKV-Spitzenverbandes – Welche Änderungen betreffen die Rückenschule?

 

Im August 2010 ist die neue Fassung des „Leitfaden Prävention – Handlungsfelder und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung von §§ 20 und 20a SGB V“ (im Folgenden kurz „Leitfaden Prävention“) erschienen. Darin formuliert sind die verbindlichen Handlungsfelder und Qualitätskriterien der Krankenkassen zur Bezuschussung von Präventionsangeboten.

Für Angebote aus dem Bereich der Rückenschule sind die Qualifikationsanforderungen nahezu identisch geblieben. Die Bachelor- und Masterabschlüsse wurden gegenüber der vorherigen Fassung als aktuelle Studienabschlüsse ergänzt. Zudem ist weiterhin festgeschrieben, dass eine Zusatzqualifikation in Form einer aktuellen Rückenschulleiterlizenz nach den Vorgaben der Konföderation der deutschen Rückenschulen (KddR) nachgewiesen werden muss. Diese kann bei den großen deutschen Rückenschulverbänden erworben werden. Da die Rückenschulleiterlizenz des KddR zumeist auf drei Jahre befristet ist, muss jeweils eine aktuelle Verlängerung der Rückenschulleiterlizenz durch einen Refresherkurs erworben werden.

Besonderes Augenmerk wurde in der aktuellen Fassung zudem auf die Betonung der Verbindlichkeit der Kriterien für Anbieter und auf eine Stärkung der Qualität der Präventionsangebote durch die gesetzlichen Krankenkassen gelegt. Schwerpunkt der Überarbeitung war daher die Präzisierung der Handlungsfeld spezifischen und Handlungsfeld übergreifenden Qualitätsanforderungen. Darunter festgelegt ist aktuell u.a.:

Gruppengröße: Festgelegt ist eine angemessene Gruppengröße von maximal 15 Personen.

Zielgruppenhomogenität / Kontraindikationen: Die Kursteilnehmer und -teilnehmerinnen gehören der ausgewiesenen Zielgruppe an; Kontraindikationen sind auszuschließen.

Umfang/ Frequenz: Die Maßnahmen umfassen grundsätzlich mindestens 8 Einheiten von jeweils mindestens 45 Minuten Dauer in der Regel im wöchentlichen Rhythmus. Sie sollen 12 Einheiten à 90 Minuten Dauer nicht überschreiten.

Zur Erhöhung der Breitenwirksamkeit der verfügbaren finanziellen Mittel ist darüber hinaus die Förderung durch die Krankenkassen auf maximal zwei Kurse pro Versichertem und Kalenderjahr begrenzt worden. Die Wiederholung gleicher Maßnahmen im Folgejahr wurde ausgeschlossen.

Des Weiteren wurde festgelegt, dass Kinder unter 6 Jahren zukünftig über Maßnahmen des Setting-Ansatzes erreicht werden sollen. Das Mindestalter für Maßnahmen des individuellen Ansatzes beträgt somit 6 Jahre.

Neben der Stärkung der Qualität ist ein weiterer Schwerpunkt des aktuellen Leitfadens die Vorbeugung von Fehlverhalten. Der Anhang des Leitfadens enthält dazu ein Musterformular eines Antrags auf Bezuschussung des Versicherten mit vom Anbieter auszufüllender Teilnahmebescheinigung und Verpflichtungserklärung. Die Teilnahmebescheinigung enthält neben den kursspezifischen Angaben wie Umfang, Dauer, Name des Kursleiters u.v.m. auch eine Erklärung, mit der der Anbieter per eigenhändiger Unterschrift die Einhaltung der Bestimmungen des Leitfadens bestätigt. Die Prüfung der Fördervoraussetzungen von Maßnahmen des individuellen Ansatzes in der Primärprävention soll mit diesem Instrument in Zukunft kassenartenübergreifend in standardisierter Form erfolgen, diese erleichtern und Fehlverhalten vorbeugen.

Das Kapitel „Betriebliche Gesundheitsförderung: Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparates“ wurde u. a. entsprechend neuer Erkenntnisse zur Prävention von Rückenschmerzen überarbeitet. Berücksichtigt werden hier nun neuere Erkenntnisse zu den Risikofaktoren und der Chronifizierung von Rückenschmerzen und die Bedeutung der psychosozialen Faktoren wie Dysstress, Arbeitsunzufriedenheit, fehlende soziale Unterstützung am Arbeitsplatz oder Depressivität / Depression.

Die Arbeitgeberseite wird zusätzlich motiviert, innerbetriebliche Maßnahmen zur Primärprävention zu fördern, indem im aktuellen Leitfaden Prävention auf die gesetzliche Möglichkeit des § 3 Nr. 34 EStG hingewiesen wird. Darin wird festgeschrieben, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen im Umfang von maximal 500,-€ jährlich einkommenssteuerfrei zukommen lassen können. Die Leistungen müssen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a SGB V entsprechen.

Seit 2004 betreibt der BKK Bundesverband – inzwischen unter Beteiligung einer Reihe von weiteren Kassenarten – die bundesweite easy! Präventionskursdatenbank (www.bkk-praeventionskurse.de). Kursanbieter können hier ihre Angebote zur Individualprävention durch die Team Gesundheit GmbH nach den Anforderungen des § 20 SGB V überprüfen lassen. Auf der Startseite von easy! sind auch alle aktuellen Dokumente wie der Leitfaden Prävention und die Teilnahmebescheinigung hinterlegt.

 

Erstellerin:

Inka Matschey

Bereichsleiterin easy! Präventionskursdatenbank

Team Gesundheit

Gesellschaft für Gesundheitsmanagement mbH, Essen

 

Telefon: 02 01/5 65 96-33/-34

E-Mail: datenbank@teamgesundheit.de

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