Steuergesetze 2009 - Vorteile für Arbeitsgeber bei der betrieblichen Gesundheitsförderung
Der Bundesrat hat am 19.12.2008 den Steuergesetzen 2009 (Gesetzentwurf der Bundesregierung BT-Drucksache 16/10189) zugestimmt, welche somit zum 01.01.2009 in Kraft treten konnten.
Nummer 34 (§ 3 Nr. 34 EStG) wird wie folgt gefasst:
„34. zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des´Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und
der betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a des Fünften
Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 500 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen;“.





